Dauergrabpflege

„Wer pflegt das Grab, wenn ich es nicht mehr kann?“

Viele Menschen wollen bereits frühzeitig ihren „letzten Weg“ selbst bestimmen. Dabei bietet eine Vorsorge die Möglichkeit, eigene Wünsche festzuhalten und Angehörigen zu entlasten. Mit einem Dauergrabpflege-Vertrag bei der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG können Sie heute schon alles nach Ihren Vorstellungen verbindlich regeln. Ihre Angehörigen bewahren Sie damit vor aufwändigen Pflegearbeiten oder Zusatzkosten, die für die spätere Grabgestaltung und die Grabpflege entstehen können. So haben Sie Gewissheit, dass in Ihrem Sinn gehandelt wird und Ihre Angehörigen über Jahrzehnte hinweg einen würdevollen und gepflegten Ort für ihre Erinnerungen erhalten.

Der Dauergrabpflege-Vertrag gibt Ihnen die Sicherheit, dass der Friedhofsgärtner vor Ort die Grabstätte über die gesamte Laufzeit sorgfältig und fachgerecht pflegt, ohne Kostensteigerung und mit garantierter Qualität. Die gärtnerischen Arbeiten und der Pflegezustand wird von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG regelmäßig kontrolliert.

Die fünf Schritte zur Dauergrabpflege

01 Sie besprechen mit der Friedhofsgärtnerei vor Ort (muss Mitglied der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG sein) den gewünschten Umfang und die Laufzeit der Dauergrabpflege. Der Zeitraum umfasst mindestens zwei Jahre. Meistens wird die Laufzeit an die Nutzungszeit der jeweiligen Grabstätte angepasst.

02 Der Friedhofsgärtner errechnet die Kosten für die vereinbarten Leistungen und erstellt Ihnen ein persönliches Angebot.

03 Der Dauergrabpflege-Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet.

04 Nachdem die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG den Vertrag geprüft und erfasst hat, erhalten Sie die Police und eine Rechnung. Damit ist der Vertrag abgeschlossen und wird mit Zahlung der Vertragssumme wirksam.

05 Die Grabpflege beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt: Entweder auf Abruf durch den Auftraggeber, zu einem festgelegten Datum oder im Fall der eigenen Vorsorge – nach Ableben des Auftraggebers.

Als Ansprechpartner für Ihre Fragen und für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Friedhofsgärtnerei Bräutigam
Breslauer Str. 1
77933 Lahr
Tel.: +49 (0) 7821 983677

Friedhofsverwaltung der Stadt Lahr
Friedhofstr. 45
77933 Lahr
Tel.: +49 (0) 7821 39610